Ausbildungsstruktur

Alle nachstehenden Angaben sind vorbehaltlich einer Genehmigung der neuen Lehrgangsordnung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)

Grundsätzliches

Einer der wichtigsten Bausteine in einem effektiven System der Aus- und Weiterbildung von Trainern und Funktionsträgern im Sport ist das Lizenzwesen des Deutschen Olympischen Sportbundes. Auf dessen Vorgaben basiert die Ausbildungsstruktur der DVG.

Die Lizenzausbildung im Bereich des DVG ist  ausgerichtet auf praktischen Erfahrungen und theoretischen Erkenntnissen, die über Lehrgänge des DVG und seiner Landesverbände vermittelt werden. Hat ein Lizenzbewerber die nachstehend geforderten Voraussetzungen erfüllt, so kann er zur Prüfung zugelassen werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die mit „Bestanden“ oder „Nicht Bestanden“ gewertet wird. Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber eine Lizenz.

Zum Erhalt der Lizenz sind regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen notwendig. 

 

Ausbildungsgänge

Der DVG sieht folgende lizenzierte Abschlüsse vor:

Lizenz

Lizenzstufe

erforderliche LE (Lerneinheiten)

Bemerkungen

Trainerassistent/in

Vorstufe

30 LE

(noch nicht eingeführt)

Trainer/in - C

1

150 LE

 

Trainer/in - B

2

Trainer C + 60 LE

 

Trainer/in - A

3

Trainer B + 90 LE

 

Wertungsrichter

1

Trainer C + 80 LE

 

Turnierorganisator

1

30 LE

 

Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landessportbünden Ausbildungsgänge als Vereinsmanager und Jugendleiter sowie durch den Deutschen Olympischen Sportbund die Ausbildung zum Diplom-Trainer/in (DOSB) angeboten.

In der ersten Lizenzstufe für Trainer/innen C ist ein Anteil von mindestens 30 LE sportartübergreifender Basisqualifizierung enthalten. Daher ist eine auf diesem Wege erworbene Lizenz in vollem Umfang bezuschussungsfähig, sofern der Lizenzverein die Voraussetzungen für eine Bezuschussung erfüllt. 

 

Lizenzerwerb und Lizenzerhalt

Der Lehrgangsausschuss legt unter Beachtung der gültigen Vorschriften fest, welche Lehrgänge aus dem Angebot des Lehrgangsplans geeignet sind, dem Lizenzerwerb und/oder dem Lizenzerhalt zu dienen. Diese Lehrgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Nur die Nachweise dieser Lehrgänge werden auf die oben bezeichneten erforderlichen LE angerechnet.

Mit dem Lizenzerwerb ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge machen eine Fort- und Weiterbildung erforderlich.


Die Ziele der Fort- und Weiterbildung sind:
  • Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
  • Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation
  • Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen innerhalb des Sports

Auch die Lizenzerhaltslehrgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Die erforderlichen Umfänge und Fristen, die eingehalten werden müssen, finden Sie in der Beschreibung der entsprechenden Ausbildungsstufe.

 

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

 

Zulassung zur Ausbildung

Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen der 1. Lizenzstufe (Trainer/in C, Wertungsrichter/in und Turnierorganisator/in) sind:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in einem DVG-Mitgliedsverein und Anmeldung zur Ausbildung durch diesen
  • Nachweis eines 16-stündigen „Erste-Hilfe-Kurses“ bei der Ausbildung zum/r Trainer/in-C
  • Bei Wertungsrichtern eine gültige Trainer-Lizenz

Voraussetzungen für die Zulassung zum Ausbildungsgang der 2. Lizenzstufe (Trainer/in B) sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in einem DVG-Mitgliedsverein und Anmeldung zur Ausbildung durch diesen
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Trainertätigkeit in einem DVG-Mitgliedsverein
  • Besitz einer gültigen Trainer-C-Lizenz. Nach Absolvierung einer entsprechenden, vom Deutschen Tanzsportverband (DTV) festgelegten Fortbildung kann die Inhaberin / der Inhaber einer DVG-Fachübungsleiter-Lizenz zur Trainer-B-Ausbildung zugelassen werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Ausbildungsgang der 3. Lizenzstufe (Trainer/in A) sind

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in einem DVG-Mitgliedsverein und Anmeldung zur Ausbildung durch diesen
  • Besitz einer gültigen Trainer-B-Lizenz
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Trainertätigkeit in einem DVG-Mitgliedsverein
  • Befürwortung des DVG-Sportausschusses sowie des zuständigen Landesfachverbandes

 

Anerkennung anderer Ausbildungsgänge

Bei Vorliegen geeigneten Materials können vom DVG-Sportausschuss Ausbildungen anderer Ausbildungsträger oder Teile derselben anerkannt werden. Hierzu ist ein entsprechender, begründeter Antrag an den DVG-Lehrwart zu stellen.

 

Lernerfolgskontrolle / Prüfung

Das Bestehen der Lernerfolgskontrolle ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Sie wird mit „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ gewertet.

Die bestandene Lernerfolgskontrolle ist der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen.

 

Zulassung

Zur Lernerfolgskontrolle zugelassen werden Absolventen der Ausbildungsgänge, die die geforderten Ausbildungsinhalte erfüllt haben und nachweisen können.

Die in den einzelnen Ausbildungsgängen geforderten Lerneinheiten (LE) müssen durch aktive Mitarbeit (Mitmachen der geforderten praktischen Übungen soweit körperlich möglich, Teilnahme an Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw.) erworben werden. Fehlzeiten oder passive Teilnahme während eines Lehrgangs werden bei den geleisteten LE nicht bestätigt.

Die Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle ist durch einen DVG-Mitgliedsverein unter Einsendung aller erforderlichen Nachweise und eines Lichtbildes des Prüflings fristgerecht anzumelden. Die Prüfungskommission prüft die Vollzähligkeit der Unterlagen und entscheidet über eine Zulassung oder Ablehnung zur Prüfung.

 

Form der Prüfung

Die Lernerfolgskontrolle besteht aus

  • dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse mittels einer schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfung
  • dem Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit
  • der Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis
  • die Lehrbefähigung (Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde) bei Trainer-Prüfungen in Form einer Lehrprobe

 

Theoretische Lernerfolgskontrolle

Sie wird schriftlich in Form einer Klausur durchgeführt. Die Fragen können offen oder im Multiple-Choice-Verfahren gestellt werden und umfassen alle Bereiche des Ausbildungsgangs.

Wurden in der schriftlichen Lernerfolgskontrolle 75% der erreichbaren Punkte erzielt, kann eine mündliche Prüfung entfallen. Der Prüfungsteil Theorie wird als bestanden gewertet.

Bei einem Prüfungsergebnis unter 75% in der schriftlichen Lernerfolgskontrolle wird zusätzlich eine mündliche Prüfung durchgeführt. Sie beinhaltet Fragen, die als Ergänzung und Vertiefung der Inhalte der schriftlichen Lernerfolgskontrolle zu werten sind.

Der Prüfungsteil Theorie gilt als bestanden, wenn durch die mündliche Prüfung das Gesamtergebnis der schriftlichen Lernerfolgskontrolle auf mindestens 75 % ausgeglichen wurde.

 

Praktische Lernerfolgskontrolle

Gegenstand der praktischen Prüfung ist die Erfüllung einer Aufgabe aus der Praxis.Sie wird durch mindestens zwei Mitglieder der Prüfungskommission beurteilt. Dabei müssen 75 % der gewünschten Ideallösung gezeigt werden.

In den Ausbildungsgängen zum/zur Trainer/in wird der Prüfungsteil Praxis ergänzt durch eine Lehrprobe. Sie soll mindestens 20 Minuten dauern und mit mindestens sechs Probanten durchgeführt werden. Der Prüfling hat vor Beginn der Lehrprobe eine schriftliche Ausarbeitung des Stoffes zum genannten Thema vorzulegen. Das Thema und die Musik werden kleinen Gruppen der Prüfungsgruppe zugelost.

Zum Bestehen des Prüfungsteils Praxis genügt bei den Ausbildungsgängen WR und TO das Bestehen der praktischen Aufgabe zu 75%.

Bei den übrigen Ausbildungsgängen wird die praktische Aufgabe zu 30%, die Ausarbeitung zur Lehrprobe zu 20% und die Lehrprobe zu 50% im Prüfungsergebnis gewichtet. Der Prüfungsteil Praxis gilt als bestanden, wenn das Gesamtergebnis 75% übersteigt.

 

Wertung der Lernerfolgskontrolle

Die Lernerfolgskontrolle gilt als bestanden, wenn beide Teile Theorie und Praxis als bestanden gewertet wurden.

Wurde nur ein Teil nicht bestanden, so darf dieser einmalig wiederholt werden. Sollte er auch bei Wiederholung nicht bestanden werden, ist die gesamte Lernerfolgskontrolle neu abzulegen.

Wurden beide Teile der Lernerfolgskontrolle nicht bestanden, kann diese einmalig wiederholt werden. Wurde erneut nicht bestanden, ist die Ausbildung neu zu durchlaufen.

Jeglicher Täuschungsversuch wird ohne Vorwarnung mit „nicht bestanden gewertet.